Steganlage "Langer Trödel" Liebenwalde

AVGB - Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

A. Geltungsbereich

  1. Unsere AVGB gelten ohne ausdrückliche Vereinbarung, der Käufer hat diese vor Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis genommen. Entgegenstehende oder abweichende AGB‘s des Käufers erkennen wir nur im Falle eines besonderen Vertragsbestandteils an.

B. Angebot und Auftrag

  1. Alle Angaben zum Angebot sind insofern unverbindlich, dass Maße und Gewichte nur annähernde Informationen darstellen. Ein Rücktrittsrecht des Käufers entsteht in diesem Zusammenhang nur, wenn der Kaufgegenstand dem bestimmungsgemäßen Gebrauch laut Vertrag nicht entspricht.
  2. Alle Unterlagen des Angebotes und des Auftrags bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  3. Ein Auftrag kommt durch den beidseitig unterzeichneten Kaufvertrag zustande. Der Käufer kann Rechte oder Pflichten  aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an Dritte übertragen oder abtreten.
  4. Für Zusatzleistungen gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Hauptauftrag. Folgegeschäfte ohne besondere Vereinbarung werden gemäß den vorangegangenen Geschäften abgewickelt.

C. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist mit der Bestellung eine Anzahlung von 50% des Kaufpreises zu leisten. Der Rest ist fällig bei Lieferung. Zahlungsanweisungen, Schecks u.ä. werden nur unter Vorbehalt nach besonderer Vereinbarung angenommen.
  2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem ersten Verzugstag Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sowie Mahn- und Verwaltungsgebühren in Höhe von Euro 15,- pro Zahlungsaufforderung zu verlangen.
  3. Skontoabzug bedarf besonderer Vereinbarung. Sind Skontofristen verstrichen, verfällt der Skonto-Anspruch insgesamt, auch aus anderen Geschäften mit diesem Besteller.
  4. Tritt der Besteller vor Auslieferung vom Vertrag zurück oder ist nicht in der Lage, den Restkaufpreis wie vereinbart zu zahlen, verfällt die Anzahlung -mindestens jedoch 30% des Kaufpreises- zur Deckung der Vorlauf-Produktionskosten.

D. Lieferung und Abnahme

  1. Wir haften grundsätzlich nicht für die Liefertermine unserer Lieferanten. Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, nur ausdrücklich anderslautende schriftliche Vereinbarungen erlangen Gültigkeit. Nachträgliche Vertragsänderungen erfordern neue Liefertermine.
  2. Der Besteller ist verpflichtet zum Liefertermin zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Lieferort anwesend zu sein. Er hat durch rechtsverbindliche Unterschrift die Abnahme der Waren/ Leistungen zu quittieren. Transportschäden und ähnliche Mängel sind sofort schriftlich zu rügen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware/ Leistung als abgenommen!
  3. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Verkäufer in Verzug.
  4. Für den Gefahrenübergang gelten die Bestimmungen des Lieferanten. Im Allgemeinen findet der Gefahrenübergang durch die Abnahme der Leistung statt. Wird innerhalb der Abnahme eine Probefahrt durchgeführt, und der Käufer führt das Boot, gehen Beschädigungen immer zu seinen Lasten.

E. Mängelrügen, Haftung

  1. Die Produkte unserer Lieferanten unterliegen der Qualitätsüberwachung. Die Produzentenhaftung bleibt in vollem Umfang bestehen, daraus herzuleitende Rechte gehen auf den Besteller über.
  2. Mängel sind schriftlich zu rügen. Bemängelte Waren oder Leistungen dürfen nicht weiterverwendet werden. Die bemängelte Sache ist zugänglich zu halten.
  3. Zur Mängelbeseitigung ist eine angemessene Frist zu gewähren. Die Art der Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl des Lieferanten. Ist eine Beseitigung des Mangels nicht möglich, kann der Besteller Minderung oder in besonderen Fällen Vertragsaufhebung fordern; darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere für Vermögensschäden und Ähnliches sind ausgeschlossen.
  4. Eine Mängelbeseitigung kann nur bis zur Höhe des Kaufpreises verlangt werden.
  5. Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht bei natürlichem Verschleiß, bei unsachgemäßem Gebrauch, insbesondere unsachgemäße Lagerung, nicht durchgeführte Unterwasserschutzanstriche, unsachgemäße Wartung und Einbau von Teilen oder unzulässiges Entfernen von Ausrüstungsgegenständen.
  6. Eine Haftung für Beratung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass  vertraglich eine honorierte Beratungsleistung vereinbart wurde.

F. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Besteller zustehenden Forderungen vor.
  2. Der Käufer ist zum Besitz und zum Gebrauch des Kaufgegenstands auch unter dem Eigentumsvorbehalt berechtigt, ist aber verpflichtet, für den Kaufgegenstand eine Vollkaskoversicherung zugunsten des Verkäufers abzuschließen und die Sache nach Kräften vor Wertverlust zu bewahren.

G. Teil(un)Wirksamkeit

  1. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Teile sind durch geeignete Vereinbarungen zu ersetzen und schriftlich zu dokumentieren.

H. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist das Werk des jeweiligen Lieferanten.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.

I. Datenschutz

  1. Nach § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes weist der Verkäufer daraufhin, dass die     Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sichergestellt, dass diese Daten unbefugten Personen nicht zur Kenntnis gelangen.

Frau im Ruderboot

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